
29.04.2025
Kassenmeldepflicht ab 2025: Was Sie seit Januar beachten müssen
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt zu melden. Diese Regelung gilt für alle Gewerbetreibende, die elektronische Aufzeichnungssysteme zur Erfassung steuerpflichtiger Geschäftsvorfälle nutzen. Die Meldepflicht für Kassensysteme umfasst sowohl neue als auch bestehende Systeme und ist ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Doch was genau bedeutet das für Sie als Unternehmer?