18.05.2020

Unsere Lösungsvarianten zur Einhaltung der Kassenrichtlinie

Integration einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) inkl. Schnittstelle zur Finanzverwaltung gemäß den Richtlinien der aktuellen Kassensicherungsverordnung

Elektronische Kassensysteme müssen nach der Kassenrichtlinie des Bundesfinanzministeriums (BMF) seit dem 01.01.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) mit einem Sicherungsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle für die Prüfung durch die Finanzbehörden verfügen. Die Übergangsregelung verlängert den Zeitraum um 9 Monate.

Mit der Verschärfung der Richtlinien zur Verarbeitung und Speicherung von Belegen (Transaktionsdaten) beim Einsatz elektronischer Kassen versucht der Gesetzgeber, schwarze Schafe in Handel und Gastronomie bei der Manipulation steuerrelevanter Umsätze zu entdecken.

Gemäß der Kassensicherungsverordnung gelten folgende Spezifikationen:

  • Technische Sicherungseinheit (TSE)
    Die TSE gibt es in mehreren Formaten z.B. als MicroSD- oder normale SD-Karte oder als USB-Stick. Die TSE muss entweder direkt in die Kasse eingesetzt werden oder über das lokale Netzwerk der Filiale (LAN) erreichbar sein. Sie hat die Aufgabe, steuerrelevante Bondaten wie Umsätze bar/un-bar, Mehrwertsteuer und Datum/Uhrzeit manipulationssicher und lückenlos zu signieren.
  • Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung zum Abruf von Kassendaten (DSFinV‑K 2.0)
    Die DSFinV-K 2.0 ist die Definition der Schnittstelle zum Überlassen von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen (Kassensystemen) im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen durch die örtliche Finanzbehörde. Die Schnittstelle stellt eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten Kassensystem sicher. Das Handelsunternehmen hat die Daten gemäß den Konventionen der DSFinV‑K 2.0 auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.

Die DRS Superdata bietet zur Einhaltung der Verordnung zwei Lösungsvarianten für die Kassenlösung drs//POS an.

  • Lösungsvariante 1: Jede Kasse mit TSE-Stick
    Bei dieser Variante wird jede TSE direkt über USB-Steckplatz an die Kassen drs//POS angeschlossen. Die vollumfänglichen Bondaten (XML) werden wie bisher von der Kasse an die Filialwarenwirtschaft drs//STORE übergeben, damit über die Kassenabrechnung hinaus auch Bestände aktualisiert werden.
  • Lösungsvariante 2: LAN-TSE für mehrere Kassen
    Bei der LAN-TSE wird eine lokale Serverkomponente in der Filiale installiert. Dieser Server bedient mehrere Kassen mit einer TSE. Der LAN-Server kann auch mehrere TSE aufnehmen, falls das Belegaufkommen der angeschlossenen Kassen für eine TSE zu hoch ist.

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