Kassensicherungsverordnung 2020
Ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) mit einem Sicherungsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle für die Prüfung durch die Finanzbehörden verfügen.

Sicherlich haben Sie schon verfolgt, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) mit der Kassenrichtlinie 2020 die Vorschriften für den Einsatz von Kassensystemen im kommenden Jahr verschärft. Ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) mit einem Sicherungsmodul, einem Speichermedium und einer digitaler Schnittstelle für die Prüfung durch die Finanzbehörden verfügen.
Mit der TSE soll gewährleistet werden, dass alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Dabei muss die TSE vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.
Kassensysteme, die eine zertifizierte TSE integrieren, müssen selbst nicht zertifiziert werden.
Es liegt jetzt endlich die gesamte Dokumentation vor, die für eine Integration zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Kassensysteme erforderlich ist. Es befinden sich aktuell TSE-Anbieter im Zertifizierungsverfahren des BSI, die eine Verfügbarkeit für das vierte Quartal 2019 angekündigt haben.
Es ist im Gespräch, Anwendern bestehender Kasseninstallationen eine zeitlich begrenzte Übergangsfrist (Nichtbeanstandungsregelung) für mit einer TSE nachrüstbaren Kasse einzuräumen, dies wird jedoch nicht für neu angeschaffte Kassensysteme gelten.
Sie sehen: aktuell gibt es noch keine einsatzfähige Lösung und auch keine realistische Deadline. Wir werden die Entwicklungen und Entscheidungen aufmerksam verfolgen und Sie sofort informieren, sobald wir eine Handlungsempfehlung aussprechen können.
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